
Gemeinschaftlich
nachhaltige
Wege gehen
- CSRD-Richtlinien und EU-Taxonomie als Grundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Integration von Nachhaltigkeitspraktiken als Wettbewerbsvorteil und Risikomanagementstrategie.
Nachhaltigkeit im Fokus
Die unverzichtbare Rolle der CSRD-Richtlinie und EU-Taxonomie für Steuerberater und ihre Großunternehmensmandate
In einer Welt, in der Nachhaltigkeit längst über ein Schlagwort hinausgewachsen ist und zu einer unternehmerischen Notwendigkeit geworden ist, erhält die Nachhaltig-keitsberichterstattung gemäß den Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Richtlinien und der EU-Taxonomie eine entscheidende Bedeutung.
Für Steuerberater und ihre Großmandate ist das fundierte Verständnis und die fachgerechte Umsetzung dieser Vorgaben nicht nur eine Frage der Compliance, sondern ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit und gesetzliche Konformität ihrer Mandanten.
Die CSRD-Richtlinien und die EU-Taxonomie setzen klare und verbindliche Standards für die Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen. Diese Vorschriften sind verpflichtend und fördern eine neue Ära der Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf Nachhaltigkeitspraktiken. Steuerberater stehen vor der Herausforderung, ihre Mandanten nicht nur bei der Einhaltung dieser Vorgaben zu unterstützen, sondern auch bei der Integration der EU-Taxonomie, die ökonomische Aktivitäten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit klassifiziert.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung als Schlüssel zum langfristigen Erfolg
Die verantwortungsbewusste Rolle der Steuerberater und ihre Bedeutung im Wettbewerbsumfeld.
Die ganzheitliche Betrachtung von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten in der Berichterstattung ermöglicht es Steuerberatern, einen maßgeblichen Beitrag zum Risikomanagement und zur langfristigen Strategieentwicklung ihrer Mandanten zu leisten. Durch proaktive Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten stärken sie ihre Rolle als vertrauenswürdige Berater und positionieren sich als zukunftsorientierte Partner im Wettbewerbsumfeld.
- Expertise in CSRD-Richtlinien und EU-Taxonomie
- Individuelle Beratung und Anpassung an Unternehmensbedürfnisse
- Umsetzung von nachhaltigen Praktiken in Unternehmensstrategien
- Förderung von langfristigem Unternehmenserfolg durch nachhaltige Ansätze

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Häufig gestellte Fragen
zur ESG-Beratung
Transparenz und Verantwortung: Durch die Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zeigen Unternehmen, dass sie sich ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst sind. Dies stärkt das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern.
Risikomanagement: Nachhaltigkeitsberichte ermöglichen es Unternehmen, Risiken im Zusammenhang mit Umwelt, Sozialem und Governance (ESG) zu identifizieren und zu bewerten. Dies hilft, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die nachhaltig handeln und darüber berichten, können sich von Mitbewerbern abheben. Investoren und Kunden bevorzugen oft Unternehmen, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen.
Innovation und Effizienz: Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit fördert Innovationen und Effizienzsteigerungen. Unternehmen können durch nachhaltige Praktiken Kosten senken und neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.
Regulatorische Anforderungen: Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistungen. Dies dient der Harmonisierung und Standardisierung auf europäischer Ebene.
Insgesamt trägt die Nachhaltigkeitsberichterstattung dazu bei, langfristige Werte zu schaffen und die Nachhaltigkeitsziele von Unternehmen zu fördern.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist von großer Bedeutung für Unternehmen aus mehreren Gründen:
Transparenz und Verlässlichkeit: Die CSRD verbessert die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen. Unternehmen, die transparent über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten, gewinnen das Vertrauen von Stakeholdern. Compliance: Die CSRD ist verpflichtend. Unternehmen müssen zu Umweltthemen, sozialen Aspekten und Governance in einer vergleichbaren und konsistenten Weise berichten. Wettbewerbsfähigkeit: Nachhaltigkeitsaspekte werden immer wichtiger für Investoren und Kunden. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistung offenlegen, positionieren sich als verantwortungsbewusste Partner. Zukunftsfähigkeit: Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Strategie ermöglicht langfristige Planung und Risikomanagement.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie, die darauf abzielt, die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Unternehmen, die unter diese Richtlinie fallen, müssen umfassend über Umweltthemen, soziale Aspekte und Governance berichten. Die CSRD baut auf der Vorgängerrichtlinie, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), auf und führt finanzielle und nicht-finanzielle Berichterstattung zusammen.
Die EU-Taxonomie ist ein Framework zur Klassifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit. Sie definiert klare Kriterien, um festzustellen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig eingestuft werden kann. Die EU-Taxonomie dient als Grundlage für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsleistungen gemäß der CSRD und unterstützt Investoren bei der Einhaltung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).
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Expertise und Vertrauen:
Unsere Berater bei ESG Konzept
Die Zusammenarbeit mit den Beratern bei ESG Konzept ist geprägt von Professionalität, Vertrauen und persönlichem Engagement. Wir bieten Ihnen spezialisierte Unterstützung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die darauf abzielt, Ihre Mandanten optimal zu unterstützen und zu beraten.
Unsere Berater, Benedikt Burbaum, David Gründel und Markus Bönning, stehen Ihnen dabei mit ihrer Erfahrung bei W&N zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und Ihre individuellen Anliegen zu besprechen.

Benedikt Burbaum

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